Was tun im Trauerfall?

Was muss man tun?

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, wenn möglich den Hausarzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt, halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Treten Sie sofort danach mit uns in Verbindung. Wir sind Tag und Nacht für Sie unter der folgenden Telefonnummer erreichbar:

Wir sind Tag & Nacht erreichbar:

0221 – 87 25 50 / 0221 – 87 80 06
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim veranlasst das Personal die Ausstellung der Todesbescheinigung. Wenden Sie sich nachdem Sie vom Todesfall erfahren haben direkt an uns unter der obigen Telefonnummer.

Diese Dokumente brauchen Sie

Wir wollen uns Ihr Vertrauen verdienen, denn die Beratung und Dienstleistung für den Hinterbliebenen steht bei uns an erster Stelle.
5

Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen

5

Bei Ledigen und Minderjährigen standesamtliche Geburtsurkunde

5

Bei Verheirateten standesamtliche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (Stammbuch)

5

Bei Geschiedenen standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil

5

Bei Verwitweten standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten

5

Krankenkasse: vorliegende Krankenkassenkarte

5

Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbe- oder gegebenenfalls Unfallversicherungen

5

Rentenbescheide des Verstorbenen

Wir sind Tag und Nacht für Sie unter der Nummer 0221 – 87 25 50 erreichbar.